AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Verkaufsbedingungen - Stand 01.07.2021)

§ 1 Geltung

(1) Diese Verkaufsbedingungen der Optima Pharmazeutische GmbH (Amtsgericht München HRB 85746), Ludwigstr. 49, D - 85399 Hallbergmoos, gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(2) Die aktuelle Version der Verkaufsbedingungen gilt auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Bereitstellung der Ware durchführen.

(3) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

(4) Unser Warenangebot richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind.

§ 2 Angebot, Annahme

(1) Die Warenpräsentation in unserem Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Waren zu bestellen.

(2) Mit Anklicken des Buttons „Kaufen“ gibt der Käufer ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB).

(3) Nach Eingang des Kaufangebots erhalten die Käufer eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der wir bestätigen, dass wir ihre Bestellung erhalten haben (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.

(4) Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären oder wenn wir die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an den Käufer versenden. Die Annahme des Angebots durch uns kann innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

§ 3 Preise, Versandkosten, Zahlung

(1) Die in den Angeboten von uns angegebenen Preisen sind Nettopreise ab Werk. Hinzukommen Mehrwertsteuer und sonstige Pflichtabgaben, die jeweils in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung gelten und in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden. Etwaige Angaben über Nebenkosten sind ohne Gewähr.

(2) Der Käufer hat die Kosten für Verpackung und Versand zu tragen. Bei einem Bestellwert von EUR 160,00 liefern wir versandkostenfrei.

(3) Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.

§ 4 Rechnungsversand

Der Rechnungsversand kann nach unserer Wahl auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

 § 6 Lieferung, Rücktritt

(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware auf Wunsch des Käufers von unserem Lager an die angegebene Adresse.

(2) Handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen sind zulässig. Ebenso sind zumutbare Teillieferungen zulässig. Dabei gilt jede Teillieferung als selbstständiges Geschäft.

(3) In Fällen höherer Gewalt und bei sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren störenden Ereignissen (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, behördliche Maßnahmen), die der Verwender nicht zu vertreten hat und die ihm die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ist der Verwender, sofern die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, zum Rücktritt berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern oder verschieben sich die Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Das gilt auch, wenn der Verwender von anderen Lieferanten selbst nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wurde. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verwender von dem Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Diese Regelung gilt entsprechend bei Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, z.B. Importlizenzen oder Zulassungen, unabhängig davon, ob es dem Verwender möglich gewesen wäre, diese Schwierigkeiten bereits bei Vertragsschluss zu erkennen.

§ 7 Packmittel

Bei Bestellung der Ware mit individueller Verpackung sind die Druckdaten vom Käufer spätestens mit der Bestellung bereitzustellen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

(2) Der Kunde darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Kunde uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an, der Käufer ist jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behalten wir uns das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.

(3) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

(4) Wir verpflichteten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 9 Gefahrübergang

Bei Bereitstellung der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware zum Zeitpunkt der Versendung durch uns oder der Abholung durch den Käufer auf den Käufer über.

§ 10 Gewährleistung

(1) Hinsichtlich der Beschaffenheit, Gesundheit, Eignung oder Verwendbarkeit der Kaufsache sind nur solche Angaben verbindlich, die in dem Kaufvertrag niedergelegt sind. Leistungsbeschreibungen und sonstige Angaben in Prospekten und ähnlichen allgemein zugänglichen Informationen sind unverbindlich. Sie stellen keine Beschaffungsgarantie oder auch nur vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe dar.

(2) Der Käufer hat einen Mangel unverzüglich zu rügen, und zwar innerhalb folgender Fristen:

- bei Mindermengen innerhalb von 24 Stunden nach deren Eintreffen am Bestimmungsort;

- offenkundige qualitative Mängel sind sofort bei Lieferung zu rügen, durch Untersuchungen erkennbare Mängel sind innerhalb von 24 Stunden nach deren Eintreffen am Bestimmungsort zu Rügen, verborgene oder verdeckte Mängel sind innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung zu rügen.

Kommt der Käufer seiner Verpflichtung zur unverzüglichen Rüge eines Mangels nicht nach, so gilt die Ware als genehmigt.

(3) Mindermengen oder mangelhafte Kaufsachen leisten wir schnellstmöglich Nach- bzw. Ersatzlieferungen in dem Umfang, der erforderlich ist, um Fehlmengen auszugleichen und mangelhafte Kaufsache zu ersetzen. Der Käufer ist zur Abnahme des mangelfreien Teils der Lieferung sowie zur Abnahme der Nach- bzw. Ersatzlieferung verpflichtet. Erst wenn durch die Nach- oder Ersatzlieferung eine vollständige und mangelfreie Gesamtleistung von uns nicht erbracht wird, ist der Käufer berechtigt, sich der sonstigen, ihm nach dem Gesetz zustehenden Rechtsbehelfe (z. B. Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) zu bedienen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht jedoch nicht zu. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe § 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.

 § 11 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

Zuletzt angesehen